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Wolfram Sievers, wurde als Einziger derer, die an der Ermordung der 86 jüdischen Frauen und Männer unmittelbar beteiligt waren, vor dem Nürnberger Ärztetribunal angeklagt. Es war dies das erste von zwölf Verfahren, die sich an den Nürnberger Prozess des Internationalen Militärgerichtshofs gegen die Hauptkriegsverbrecher anschlossen. Das von US-Richtern geführte Gericht unter Vorsitz von General Telford Taylor nahm am 25. Oktober 1946 seine Arbeit auf. Nicht ganz zwei Wochen später wurde den 23 Beschuldigten, hochrangigen NS-Ärzten und Funktionären des NS-Gesundheitswesens, die Anklageschrift zugestellt. Allesamt saßen sie zu diesem Zeitpunkt in Nürnberg in Untersuchungshaft.
Am 20. August 1947, dem 143. Verhandlungstag, gab das Gericht seine Urteile bekannt. Mit sechs weiteren Angeklagten wurde der SS-Standartenführer Sievers zum Tod durch den Strang verurteilt. Ihm war die Teilnahme, zudem als Verantwortlicher, zur Last gelegt worden “an Höhen-, Unterkühl-, Malaria-, Lostgas-, Seewasser-, epidemischen Gelbsucht- und Fleckfieber-Versuchen sowie der Ausrottung von Juden für die Vervollständigung einer Skelettsammlung”.
In der Begründung seines Urteils argumentierte das Gericht, dass Sievers ”praktisch gesehen … der tatsächliche Leiter des Ahnenerbe” gewesen sei. “In dieser Eigenschaft war er Himmler unterstellt und berichtete ihm regelmäßig über die Angelegenheiten dieser Gesellschaft.” Was das in Natzweiler-Struthof verübte Verbrechen an Auschwitz-Häftlingen angeht, habe Sievers “vom ersten Augenblick an” gewusst, “dass Massenmord für die Schaffung der Skelettsammlung geplant” gewesen sei. “Die photographischen Aufnahmen der Leichen und der Sezierräume des Instituts, die von den französischen Behörden nach der Befreiung Straßburgs gefertigt wurden, unterstreichen die grauenhafte Geschichte dieser planmäßigen Morde, an denen Sievers beteiligt war.” Zwar stünden die grundlegenden Richtlinien und die Vorhaben, die er umsetzte, in der Zuständigkeit seiner Vorgesetzten, doch in der Realisierung der Einzelheiten habe er, so das Gericht, “unbegrenzte Entscheidungsvollmacht” gehabt.
In den Morgenstunden des 2. Juni 1948 wurden die Urteile im Hof des Gefängnisses Landsberg am Lech vollstreckt.
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